GEZ immer wieder eine neue Entwicklung

Ironman1981

Borgis-Kultanhänger
26.03.2009 12:52

Oberverwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC


Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug ansonsten kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist. Das geht aus einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: 7 A 10959/08.OVG) des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.
Gegenstand des Verfahrens ist die Klage eines Rechtsanwalts, der für einen internetfähigen PC in seiner Kanzlei einen Rundfunkgebührenbescheid vom Südwestrundfunk (SWR) erhalten und gegen diesen geklagt hatte. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte ihm zunächst Recht gegeben und den Gebührenbescheid aufgehoben. Zwar könne der Kläger mit dem PC den SWR empfangen, doch sei er deshalb noch nicht Rundfunkteilnehmer und deshalb gebührenpflichtig, hatte das Gericht die Entscheidung begründet. Allein die "abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs" begründe nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft.
Das sieht die nächst höhere Instanz nun anders und wies die Klage ab. Ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig. Die tatsächliche Nutzung als Radio sei nicht erforderlich, es genüge die Bereithaltung. Die Gebührenpflicht für PCs mit Internetanschluss verstoße nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit. Sie verhindere auch die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" durch die Nutzung von PCs und sichere so die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Das ist die erste Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts in Sachen GEZ-Gebühren für den PC. In der Vergangenheit hatte es verschiedene Verwaltungsgerichtsverfahren um die strittige Gebühr gegeben – mit unterschiedlichem Ausgang. Während einige Urteile die Gebührenpflicht für Internet-PCs kippten, bejahte das Verwaltungsgericht Ansbach die Gebühr. Angesichts dieser Urteile hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, weil die Frage "grundsätzliche Bedeutung" hat.
Der SWR begrüßte die Entscheidung. Der Sender sieht die geltende Rechtslage "in einer für das Gesamtsystem der Rundfunkfinanzierung existentiellen Rechtsfrage" durch das Urteil bestätigt. "Dieses Urteil ist eine wichtige Etappe auf dem notwendigen Weg, Klarheit in einer gebührenrechtlichen Frage zu erlangen, die durch sich widersprechende Urteile erster Instanz für den Gebührenzahler unübersichtlich geworden war", kommentiert SWR-Justiziar Hermann Eicher. "Wir sehen auch einer möglichen Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht mit Gelassenheit entgegen."
 
wenn man aber mit dem "dienst pc" gar keine deutschen radiosender hört interessiert das keinen. zahlen soll man trotzdem. man könnte ja deutsche radiosender hören.

ich glaub ich beantrage morgen mal kindergeld. ich hab zwar noch keine aber das gerät um welche zu machen ist ja vorhanden ;)

hach ja.. die halsabschneider von der GEZ :)
 
tjo GEZ zählt zur Modernen Wegelagerei.

öffentlich rechtlichtes Programm, kann ich mich zu einem OK durchringen, von mir aus sollte es Sender geben, die Bildungsfernsehen und "kultur" infos bringen.
Aber ich brauch echt nicht für jede Region 4 Sender dazu paar überregionale und hunderttausend radiosender. Und alles was die Sender machen ist in wirklichkeit direkte Konkurenz zu den Privaten Sendern, was eigentlich garnicht deren Ziel sein sollte. (siehe Rechte zur Fußballübertragung) .
Jetzt breiten sie sich ja im Internet aus und machen auch dort mit diversen Angeboten den privaten Konkurenz und alles mit dem Geld der GEZ-Gebühr. und weil der konkurenzfähige Internetausbau auch viel neues Geld kostet, erhöhen die die GEZ bestimmt balt wieder, sie ham ja scho 3 ma prüfen lassen ob sies dürfen
 
Die scheiße is auch noch so super derb überteuert mitlerweile einfach nur noch dreist. Zu dem Preis bekommst heutzutage Premiere oder digitales tv mit 50 Sendern......
 
Muss dann demnächst auch jede Elektro-Werkstatt GEZ zahlen? Die Möglichkeit dort ein Radio zu bauen existieren doch auch.
Hoffentlich erfährt die GEZ nicht, dass ich noch einen alten Elektronik Baukasten im Keller habe....
 
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